Dieser Begriff entstammt dem Handels- und Steuerrecht. Herstellungskosten sind Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und den Kauf von Diensten für die Produktion eines Erzeugnisses entstehen. Bei ihrer Berechnung dürfen in angemessenem Umfang Abnutzungen und sonstige Wertminderungen sowie Teile der Betriebs- und Verwaltungskosten eingerechnet werden. Dazu zählen jedoch nicht die Vertriebskosten.