Diese sind Grundlage jedes zwischen dem Leasingnehmer und der Leasinggesellschaft abgeschlossenen Leasingvertrages. Sie regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner und sollten den Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) vom 09.12.1976 entsprechen.