Nachdem der Leasingnehmer seinen Leasingantrag und alle zur Prüfung erforderlichen Unterlagen bei der Leasinggesellschaft eingereicht hat, wird der Antrag hinsichtlich Bonität des Kunden, Objekt und Lieferanten geprüft und entweder uneingeschränkt angenommen, unter Auflagen angenommen oder abgelehnt. Bei abschließender Annahme des Leasingantrags erhält der Leasingnehmer den von der Leasinggesellschaft gegengezeichneten Leasingvertrag.